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   BGH, 04.10.2017 - 3 StR 145/17   

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https://dejure.org/2017,43946
BGH, 04.10.2017 - 3 StR 145/17 (https://dejure.org/2017,43946)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2017 - 3 StR 145/17 (https://dejure.org/2017,43946)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 3 StR 145/17 (https://dejure.org/2017,43946)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
    Darlegungsanforderungen an die im Rahmen der Begründung der Verfahrensrüge vorzubringenden Tatsachen; keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in den Urteilsgründen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensrügen - und der erforderliche Vortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 23
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15

    Unzulässigkeit von Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 3 StR 145/17
    Es ist deshalb regelmäßig verfehlt, den Inhalt der überwachten Kommunikation (Chats, E-Mails, Protokolle von Telefon- und Innenraumgesprächen) wörtlich (hier UA S. 72 bis 74, 100 bis 103, 105 bis 109, 113, 115, 120 bis 121, 123 bis 146, 148 bis 150, 152 bis 174, 176 bis 177, 179 bis 180, 183 bis 185, 187, 189 bis 196, 199, 201, 203 bis 205 und 207 bis 210) oder auch nur in einer ausführlichen Inhaltsangabe wiederzugeben (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4 mwN; s. auch Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350 mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl

    Ebenso wenig ist es angezeigt, zu jeder Feststellung, mag sie in Bezug auf den Tatvorwurf noch so unwesentlich sein, einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; jew. mwN).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, NStZ-RR 2018, 23 (Ls); vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Der dazu erforderliche Tatsachenvortrag (§§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG, 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) muss das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzen, das Vorliegen des behaupteten Rechtsverstoßes ohne Rückgriff auf andere Unterlagen zu prüfen (st. Rspr. des BGH, zuletzt Beschluss vom 04.10.2017 - 3 StR 145/17, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 344 Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Der für eine zulässige Verfahrensrüge erforderliche Tatsachenvortrag (§§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) muss das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzen, das Vorliegen des behaupteten Rechtsverstoßes ohne Rückgriff auf andere Unterlagen zu prüfen (vgl. st. Rspr. des BGH zu § 344 StPO, etwa Beschluss vom 04.10.2017 - 3 StR 145/17, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 344 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, BeckRS 2017, 123281; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, BeckRS 2017, 131902; 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, BeckRS 2018, 3956; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, BeckRS 2018, 13607).
  • BGH, 14.01.2021 - 3 StR 124/20

    Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig

    Eine Beweisdokumentation ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft

    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, juris; vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, juris Rn. 35 f.; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, NStZ-RR 2018, 23 (Ls); vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350).
  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22

    Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim besonders

    b) Die Abfassung der Urteilsgründe gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Beweiswürdigung keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen soll, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17).
  • BGH, 29.01.2019 - 4 StR 452/18

    Ergänzung einer Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Es ist deshalb regelmäßig nicht erforderlich, den Inhalt einer in Augenschein genommenen Videoaufzeichnung (hier in einem Nahverkehrszug) in allen Details ohne Rücksicht auf die Beweisbedeutung der einzelnen Bildsequenzen wiederzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe (keine Notwendigkeit eines Belegs für

    Die Abfassung der Urteilsgründe gibt Anlass zu dem Hinweis, dass es nicht geboten ist, für jede einzelne Feststellung - sei sie mit Blick auf den Tatvorwurf und dessen Ahndung noch so unerheblich, wie etwa die Tiertransporte aus dem Ausland oder die Verhältnisse hier nicht betroffener Tierschutzvereine - einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen; denn dies stellt sich lediglich als überflüssige Beweisdokumentation dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris).
  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 56/18

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: keine umfassende Dokumentation der

  • BayObLG, 09.03.2021 - 201 ObOWi 161/21

    Inhaltliche Anforderungen an Beschlussgründe nach § 72 OWiG

  • VG Aachen, 18.12.2018 - 8 L 1721/18

    Eilantrag eines verurteilten libanesischen Unterstützers der in Syrien aktiven

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